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Richtig Radfahren

Kalkhoff Pro Connect S10 DL 10-G XTR

Kalkhoff Pro Connect S10 DL 10-G XTR
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Preis (inkl. MwSt. zzgl. Versand) 4.279,00€
Artikelnr. 00001/12
Hersteller Kalkhoff
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Verfügbare Varianten
Rahmenhöhen:
Icon: Rahmen Rahmen E-Bike Sport, Aluminium mit innen verlegten Zügen
Icon: Gabel Gabel Verso III Magnesium Air remote lockout
Icon: Motor Motor Panasonic Speed 36 V / 350 W
Icon: Batterie Batterie Li-Ion 36 V Akku mit 14 Ah / 504 Wh
Icon: Display Display Panasonic LCD
Icon: Shifting System Shifting System Shimano XTR
Icon: Lenker Lenker FSA Riser carbon wrap
Icon: Vorbau Vorbau FSA OS-99 CW Carbon
Icon: Sattel Sattel Fizik Tundra 2
Icon: Bremsen Bremsen Magura Julie Speed, Disc
  Felgen DT-Swiss TK540, geöst
Icon: Scheinwerfer Scheinwerfer B&M Lumotec CYO R, IQ LED
Icon: Rücklicht Rücklicht B&M Toplight Flat
Icon: Gewicht Gewicht 22,80 kg
Icon: Farbe Farbe Magicblack matt

Das schnelle Pedelec ist ein Leichtmofa und daher versicherungspflichtig. Das Kraftfahrt-Bundesamt bezeichnet schnelle Pedelecs mit dem Kürzel »L1e«, im normalen Sprachgebrauch entspricht das einem Mofa. Natürlich sind Kalkhoff Pedelecs im Aussehen und Handling nicht wirklich mit Mofas vergleichbar, sondern werden lediglich als solche behandelt. Schnelle E-Bikes/Pedelecs müssen daher versichert werden und mit einem Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Der jährliche Versicherungsbeitrag beträgt circa 60 Euro. Außerdem muss der Fahrer im Besitz einer gültigen Mofaprüfbescheinigung oder eines Führerscheins der Klasse M sein. Ausgenommen von der Führerscheinpflicht sind Personen die vor dem 01.04.1965 geboren sind, diese dürfen das schnelle E-Bike/Pedelec ohne Führerschein benutzen.

Eine Helmpflicht besteht nicht. Das Tragen eines schützenden Fahrradhelms wird von Kalkhoff jedoch dringend empfohlen. Für das schnelle E-Bike/Pedelec besteht ein

Foto: Kalkhoff Bikes E-Bikes Technik Information TÜV rechtliche Besonderheiten
Der TÜV ist bei Umbauten zuständig

eingeschränktes Benutzungsrecht für Radwege. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich die Regel, dass Leichtkrafträder Radwege benutzen dürfen, soweit das Schild »keine Mofas« nichts anderes bestimmt. Diese Verkehrsregel gilt auch für schnelle Pedelecs. Innerhalb geschlossener Ortschaften darf der Radweg mit einem schnellen Pedelec nicht befahren werden.

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